Erfahrung mit der Eingliederungsvereinbarung »unter Vorbehalt«

EGV unter Vorbehalt
EGV unter Vorbehalt

Inzwischen habe ich meine zweite Eingliederungsvereinbarung (EGV) mit dem Jobcenter Landkreis Konstanz »unter Vorbehalt« unterschrieben und möchte kurz berichten, wie das von Statten ging:

Seit Mai 2013 habe ich wieder einen Halbtagsjob und zusätzlich noch einen kleinen Lehrauftrag an der Universität. Da die Lebenshaltungskosten im schönen Konstanz aber überdurchschnittlich hoch sind und bei meinem geringen Einkommen Freibeträge verhindern, dass es mir vollständig auf den Hartz-IV-Satz angerechnet wird, beziehe ich immer noch monatlich staatliche »Hilfe«.

Als Aufstockerin bin ich fein heraus. Denn mein Einkommen kann man mir nicht wegsanktionieren. Trotzdem habe ich mich auch beim Termin zum Unterschreiben der zweiten EGV innerlich gewappnet und mir überlegt, was ich dem Jobcenter-Mitarbeiter antworte, wenn er mich fragt, was das eigentlich soll, mit meiner Unterschrift »unter Vorbehalt«. Beim Unterschreiben der ersten EGV hat er nämlich überhaupt nichts gesagt – und so war ich darauf gefasst, dass er spätestens, wenn ihm der Zusatz »Unter Vorbehalt« zum zweiten Mal unterkäme, eine misstrauische Frage stellen würde. Doch zu meinem Erstaunen hat er wieder nichts gesagt; und auch eine EGV als Verwaltungsakt ist mir bisher nicht ins Haus geflattert.

Ein Schelm, wer Böses denkt und die unter manchen »Hartzern« verbreitete schlechte Meinung über deutsche Jobcenter-Mitarbeiter etwa generalisiert! Immerhin besteht ja auch die Möglichkeit, dass wir es hier mit einer Art Maulwurf zu tun haben, jemandem, der Widerstand ausübt und das System auf heroische Weise obstruiert. Lässt in diesem Fall etwa Inge Hannemann grüßen?

Hier im Süden pflegt man dergleichen Annahmen mit dem Spruch zu begegnen: »Wer's glaubt, wird selig!« Gleichwohl oder gerade deshalb sollte Euch dieser Bericht dazu ermuntern, die Unterschrift »unter Vorbehalt« einmal auszuprobieren. Jobcenter-Mitarbeiter sind auch nur Menschen und somit offenbar stets für eine Überraschung gut. Sollten sie Euch infolge Eurer Unterschrift »unter Vorbehalt« aber eine böse bereiten wollen, so seid Ihr, wie Matthias Kleespies in seinem Blog soeben wieder überzeugend dargelegt hat, mit der optionalen Feststellungsklage besser beraten, als wenn Ihr die EGV einfach unterschreibt oder Euch weigert, dies zu tun.

Dass dem so ist, zeigen auch meine neuesten Artikel zum Thema, die ihr hier und hier findet.

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